PARTNERSCHAFT UND TRENNUNG · VERTIEFUNG

Güterstand und Ehevertrag vor großen Entscheidungen verstehen

Ohne besondere Vereinbarung leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögen wird dadurch nicht automatisch gemeinschaftlich; bei Beendigung kann jedoch ein Ausgleich des Zugewinns entstehen.

Einfach gesagt

Ohne besondere Vereinbarung leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögen wird dadurch nicht automatisch gemeinschaftlich; bei Beendigung kann jedoch ein Ausgleich des Zugewinns entstehen.

Dein möglicher Vorteil

Eine früh dokumentierte und ausgewogene Regelung kann spätere Bewertungsstreitigkeiten, Liquiditätsdruck und den unfreiwilligen Verkauf wichtiger Vermögenswerte vermeiden.

Ausgangslage dokumentieren

Erfasst Anfangsvermögen, Schulden, Schenkungen, Erbschaften, Unternehmen und Immobilien mit Datum und Nachweisen.

Aktualisiert Bewertungen vor großen Investitionen oder Beteiligungen.

Risiken konkret benennen

Prüft Folgen für Unternehmen, Immobilie, Familienarbeit, Altersvorsorge und unterschiedliche Einkommen.

Ein Ehevertrag sollte nicht pauschal Rechte streichen, sondern nachvollziehbare Risiken fair regeln.

Form und Beratung beachten

Eheverträge benötigen notarielle Beurkundung.

Lasst steuerliche, unternehmerische und familienrechtliche Folgen bei Bedarf getrennt prüfen.

Dein nächster Schritt

  1. Sichere Nachweise zum Anfangsvermögen.
  2. Simuliere Zugewinn und Liquiditätsbedarf in mehreren Szenarien.
  3. Lass eine gewünschte Regelung notariell und fachlich prüfen.

Verlässliche Quellen

Leistungen, Bedingungen und gesetzliche Regeln können sich ändern. Prüfe deshalb Vertrag und aktuellen Stand.

Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert: 10. September 2026. Bildungsinhalt, keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.