STEUERN · VERTIEFUNG

Kapitalerträge und Freistellungsauftrag

Zinsen, Dividenden und realisierte Wertpapiererträge können steuerpflichtige Kapitalerträge sein. Bei deutschen Banken wird die Steuer häufig direkt einbehalten, aber nicht jeder Fall ist damit vollständig erledigt.

Einfach gesagt

Zinsen, Dividenden und realisierte Wertpapiererträge können steuerpflichtige Kapitalerträge sein. Bei deutschen Banken wird die Steuer häufig direkt einbehalten, aber nicht jeder Fall ist damit vollständig erledigt.

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag kann eine Bank Kapitalerträge bis zum verfügbaren Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszahlen. Aufträge bei mehreren Banken dürfen zusammen den gesetzlichen Gesamtbetrag nicht überschreiten.

Prüfe die Verteilung regelmäßig, besonders nach Depotwechseln oder wenn Konten geschlossen werden.

Verluste und mehrere Depots

Banken verrechnen bestimmte Gewinne und Verluste nach gesetzlichen Regeln. Bei mehreren Instituten findet nicht automatisch jede mögliche Verrechnung über Bankgrenzen hinweg statt.

Eine Verlustbescheinigung oder die Einkommensteuererklärung kann relevant werden. Fristen und Verlustarten müssen dabei beachtet werden.

Ausland und Fonds

Ausländische Depots, Quellensteuer und Investmentfonds können zusätzliche Erklärungs- oder Berechnungsschritte auslösen.

Verlasse dich nicht allein auf den Kontostand. Bewahre Steuerbescheinigungen, Abrechnungen und Einstandsdaten auf.

Dein nächster Schritt

  1. Liste alle Banken und dort eingerichteten Freistellungsaufträge auf.
  2. Prüfe Steuerbescheinigungen und Verlusttöpfe vor einem Depotwechsel.
  3. Hole bei ausländischen Depots oder komplexen Fonds fachliche Unterstützung.

Verlässliche Quellen

Steuerregeln können sich ändern. Prüfe deshalb immer das betreffende Steuerjahr.

Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert: 10. September 2026. Bildungsinhalt, keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.