SCHULDEN · VERTIEFUNG

Pfändungsschutzkonto und Existenzminimum sichern

Wird ein Konto gepfändet, schützt ein gewöhnliches Girokonto das vorhandene Guthaben nicht automatisch. Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ermöglicht Schutz im gesetzlichen Rahmen und muss rechtzeitig eingerichtet und korrekt bescheinigt werden.

Einfach gesagt

Wird ein Konto gepfändet, schützt ein gewöhnliches Girokonto das vorhandene Guthaben nicht automatisch. Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ermöglicht Schutz im gesetzlichen Rahmen und muss rechtzeitig eingerichtet und korrekt bescheinigt werden.

Dein möglicher Vorteil

Ein rechtzeitig eingerichtetes und korrekt bescheinigtes P-Konto kann verhindern, dass eine Pfändung zugleich Miete, Lebensmittel und laufende Grundversorgung blockiert.

Umwandlung sofort verlangen

Beantrage bei drohender oder eingegangener Kontopfändung die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Jede Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto führen.

Warte nicht, bis Miete und Lebenshaltungskosten bereits blockiert sind.

Erhöhungen nachweisen

Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte weitere Beträge können den geschützten Betrag erhöhen. Dafür kann eine geeignete Bescheinigung oder gerichtliche Entscheidung erforderlich sein.

Prüfe nach jeder familiären oder finanziellen Änderung, ob der gespeicherte Freibetrag noch stimmt.

Zahlungsfähigkeit organisieren

Plane geschützte Zahlungseingänge und notwendige Abbuchungen so, dass Monatswechsel und angespartes Guthaben keine unnötigen Probleme auslösen.

Lass komplexe Mehrfachpfändungen oder strittige Freibeträge beraten.

Dein nächster Schritt

  1. Beantrage bei Pfändungsgefahr unverzüglich die P-Konto-Umwandlung.
  2. Prüfe, ob Unterhalt, Kindergeld oder weitere Beträge eine Erhöhung ermöglichen.
  3. Kontrolliere Freibetrag und notwendige Zahlungen nach jeder Veränderung erneut.

Verlässliche Quellen

Leistungen, Bedingungen und gesetzliche Regeln können sich ändern. Prüfe deshalb Vertrag und aktuellen Stand.

Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert: 10. September 2026. Bildungsinhalt, keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.