Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, kann mit seinem gesamten pfändbaren Vermögen haften. Eine private Haftpflichtversicherung schützt deshalb nicht den beschädigten Gegenstand, sondern vor Schadenersatzforderungen, die finanziell existenzbedrohend werden können.
Welche Schäden gemeint sind
Versichert sind je nach Vertrag Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden. Besonders Personenschäden können durch Behandlung, Pflege und Verdienstausfall sehr hohe Forderungen auslösen.
Schäden am eigenen Eigentum sind keine Haftpflichtschäden. Für geliehene, gemietete oder beruflich genutzte Sachen gelten häufig besondere Bedingungen.
Vertrag passend auswählen
Achte auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme, den richtigen Personenkreis und wichtige Einschlüsse wie Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder den Verlust fremder Schlüssel.
Kinder, Partner und volljährige Angehörige sind nicht in jeder Lebensphase automatisch mitversichert. Prüfe den Vertrag bei Auszug, Heirat, Trennung oder Ende der Ausbildung.
Forderungen prüfen lassen
Der Versicherer bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt im Rahmen des Vertrags unberechtigte Forderungen ab. Melde einen Schaden zeitnah und erkenne Ansprüche nicht vorschnell selbst an.
Dokumentiere Ablauf, Beteiligte, Fotos und Belege. Vorsätzliche Schäden sind nicht versicherbar.
Dein nächster Schritt
- Prüfe, wer in deinem Vertrag tatsächlich versichert ist.
- Vergleiche Versicherungssumme, Ausschlüsse und wichtige Einschlüsse statt nur den Preis.
- Speichere Vertragsnummer und Schaden-Hotline so, dass du sie unterwegs findest.
Verlässliche Quellen
- Verbraucherzentrale: Welche Versicherung brauche ich?
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Versicherungen
Leistungen, Bedingungen und gesetzliche Regeln können sich ändern. Prüfe deshalb Vertrag und aktuellen Stand.