STEUERN · VERTIEFUNG

Sonderausgaben und Ausgaben im Haushalt

Nicht jede private Ausgabe ist steuerlich wirkungslos. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie bestimmte Leistungen im Haushalt folgen jedoch unterschiedlichen Regeln.

Einfach gesagt

Nicht jede private Ausgabe ist steuerlich wirkungslos. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie bestimmte Leistungen im Haushalt folgen jedoch unterschiedlichen Regeln.

Sonderausgaben

Dazu können bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer und weitere gesetzlich benannte Ausgaben gehören.

Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt von der Art der Ausgabe und den Regeln des jeweiligen Steuerjahres ab.

Haushaltsnahe Leistungen und Handwerker

Begünstigt sein können bestimmte Arbeitskosten für Leistungen im eigenen Haushalt. Materialkosten werden häufig anders behandelt als Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten.

Achte auf eine ordentliche Rechnung und unbare Zahlung. Barzahlung kann die Begünstigung ausschließen.

Außergewöhnliche Belastungen

Krankheits-, Pflege- oder andere zwangsläufige besondere Kosten können unter Voraussetzungen berücksichtigt werden. Häufig gelten Nachweise, Zumutbarkeitsgrenzen oder Erstattungsanrechnungen.

Prüfe zuerst, welche Kosten Versicherungen oder andere Stellen übernommen haben.

Dein nächster Schritt

  1. Trenne Spenden, Vorsorge, Handwerker, Haushalt und Krankheitskosten.
  2. Bitte bei Handwerkerrechnungen um getrennten Ausweis von Arbeit und Material.
  3. Prüfe Erstattungen und bewahre Rechnung sowie Zahlungsnachweis zusammen auf.

Verlässliche Quellen

Steuerregeln können sich ändern. Prüfe deshalb immer das betreffende Steuerjahr.

Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert: 10. September 2026. Bildungsinhalt, keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.